Ferienangebote für Kinder aus einkommensschwachen Familien

Es gibt verschiedene Zuschussmöglichkeiten, dank derer für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen der Teilnehmerpreis der Ferienfreizeit erheblich reduziert werden kann.

Folgende Zielgruppen können Zuschüsse erhalten:

  • Kinder und Jugendliche, für die Lernmittelfreiheit oder die unentgeltliche Ausleihe von Lernmitteln bewilligt wurde
  • Familien, die Grundleistungen nach SGB II (ALG II / Sozialgeld) oder nach SGB XII (Sozialhilfe) erhalten
  • Familien, die Wohngeld beziehen
  • Familien, die Kinderzuschlag beziehen
  • oder Kinder aus Familien mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen

Bitte bereits bei der Anmeldung darauf hinweisen, wenn Zuschüsse beantragt werden sollen! Dies sollte frühzeitig vor Beginn der Freizeit geschehen, da bei den zuschussgebenden Stellen Fristen und Bearbeitungszeiten zu beachten sein können.

Es gibt 3 Zuschussmöglichkeiten, die auch gleichzeitig genutzt werden können.

Die Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von Euro 7,50 pro Freizeittag erhalten alle Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer unabängig von ihrem Wohnort in gleicher Höhe.

Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr pro Monat Euro 15,00 ausgezahlt werden. Oft kann man bei den zuständigen Ämtern den maximal möglichen Jahresbetrag von Euro 180,00 komplett für die Teilnahme an unseren Reisen erhalten.

Die Zuschüsse des zuständigen Jugendamtes der Stadt oder des Kreises unterscheiden sich teilweise sehr. Einige Jugendämter bezuschussen jeden Freizeittag und andere Jugendämter bezuschussen die Freizeit als ganzes. In der untenstehenden Tabelle haben wir die uns bekannten Zuschuss-Möglichkeiten der Städte und Kreise aufgeführt. In der Regel werden diese Zuschüsse nur einmal im Jahr für die Reiseteilnehmerin oder den Reiseteilnehmer gewährt. Leider sehen nicht alle Jugendämter die Bezuschussung von Freizeiten vor.

Stadt Koblenz (für Freizeiten mit mindestens 10 Tagen) bis Euro 150,00
Kreis Mayen-Koblenz (pro Freizeit) bis Euro 200,00
Stadt oder Kreis Neuwied (pro Freizeittag) bis Euro 10,00
Stadt Mainz (pro Freizeit) bis Euro 220,00
Kreis Bad Dürkheim (pro Freizeit) bis Euro 127,50
Kreis Alzey-Worms (pro Freizeit) bis Euro 210,00
Stadt Bonn (pro Tag) bis Euro 20,50
Stadt Ludwigshafen (pro Freizeit) bis 66 %

 

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